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Lohnsteuerhilfe gibt es bereits seit über 40 Jahren Jahren (1964), seit einer Zeit, in der der Bedarf der Arbeitnehmer an steuerlicher Beratung zu einem erträglichen Preis akut geworden ist. In der Folgezeit wurden die Rechtsgrundlagen der Lohnsteuerhilfevereine in das Steuerberatungsgesetz durch den Gesetzgeber eingebracht (1975) und in mehr oder weniger längeren Zeitabständen den veränderten Verhältnissen angepasst. 

Lohnsteuerhilfevereine, dies hat sich seit 1964 nicht geändert, dürfen nur Mitglieder steuerlich betreuen und beraten.
Sie sind zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen befugt; das heißt, Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei typischen Arbeitnehmereinkünften Hilfe leisten. Es gibt gegenwärtig mehr als 700 Lohnsteuerhilfevereine mit schätzungsweise 3 Millionen Mitgliedern. Bei dieser Zahl handelt es sich weitgehend um Haushalte, so dass die von diesen Mitgliedschaften steuerlich profitierenden Personen bei nahezu 5 Millionen Arbeitnehmern liegen dürfte.

Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. Beratungsstelle Kaufbeuren